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Datenschutz-Consulting

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 in Kraft

  • Sie verpflichtet Unternehmen ein Datenschutzmanagement einzuführen.
  • Das den Schutz personenbezogenen Daten in Unternehmen sicherstellen soll.
  • Sinn und Zweck des Datenschutzes ist  das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Dazu gehört der Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung seiner personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung, Erhebung und Speicherung.
  • Unternehmensdaten, wie z.B. Bilanzdaten einer Aktiengesellschaft oder GmbH sind hiervon nicht betroffen.

Dies verpflichtet zur Einführung eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS) und deren regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit!

Wir stellen den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß den Anforderungen nach dem BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz).

Das hat viele Vorteile für Sie:
  • durch Mehrfachbestellung von anderen Organisationen über den DSB lernen
  • den gesetzlichen Anforderung nachkommen
  • keine Fortbildungskosten
  • immer verfügbar auf Anforderung
  • keinen Kündigungsschutz eines internen DSB
  • Haftungsübernahme (DLInfoV)
  • klare Auftragskosten
  • durch unternehmerische Denkweise hohe Kosten/Nutzen Leistung
  • Wir retten mehr Geld als wir kosten.

Wir unterstützen auch interne vorhandene Datenschutzbeauftragte, z.B. bei der …
  • Durchführung der geforderten Mitarbeiter-Datenschutz-Sensibilisierungen
  • Erarbeitung von rechtssicheren Dokumenten (Verfahrensrichtlinie, VEWA, …)
  • Unterstützung bei der Vorabkontrolle bzw. Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)
  • Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM)

Klassische Aufgabenstellungen sind dabei
  • Datenschutzberatung
  • Erstellung von Datenschutzrichtlinien
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzprüfung
  • Datenschutz-Audits
  • Datenschutzsiegel
  • Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungen

Seminare und Schulungen
Verschaffen Sie sich zunächst einen Einblick und dann so schnell wie möglich einen Durchblick.
Wenn Sie die DS-GVO in Ihrem Betrieb nicht umsetzen, dann ist das so als würden Sie Ihr Fahrzeug ohne "Betriebserlaubnis" führen. Wie im Straßenverkehr auch, drohen hohe Bußgeldstrafen bei Vertößen gegen die DS-GVO und bei Datenschutzverletzungen. Wir Schulen und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter und führen Ihren Betrieb gemeinsam mit Ihnen als Verantwortlicher, zur DS-GVO Konformität. Gerne senden wir Ihnen unser Angebot mit Terminen zu den folgenden Maßnahmen:

  • DS-GVO Einführungsvortrag und Sensibilisierung
  • DS-GVO Bestandsaufnahme / Ist-Standsanalyse (Datenschutz- und IT Sicherheits-Basis-Audit)
  • DS-GVO Starter Workshop zu:
    • Kapitel III Rechte der Betroffenen, Art. 15-21
    • Kapitel IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, Art.  28 und  30
    • Datenschutzerklärung und Impressum für Ihre Webseite

Einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung können Sie mit dem Kontaktformular anfragen.
    
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Telefon: +49 (0) 172 2829483 eMail: Helmut.Schmidt@ganymed.com
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